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Steuerrecht

Leistungen im Steuerrecht

Unsere Tätigkeit im Steuerrecht korrespondiert mit unseren Schwerpunkten Erbrecht und Vermögen. Folgende Bereiche des Steuerrechts stehen im Vordergrund:

  • Erbschaftsteuer

  • Einkommensteuer

  • Schenkungsteuer

Hierzu bieten wir insbesondere folgende Leistungen an:

  • Beratung zur lebzeitigen oder letztwilligen Vermögensübertragung mit dem Ziel eines steuerlich optimalen Ergebnisses

  • Bewertung insbesondere des Grundvermögens für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke

  • Erstellung der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Steuererklärungen

  • Erstellung und Abgabe strafbefreiender Selbstanzeigen (z.B. bei nicht erklärten Einkünften oder „Schwarzgeld“ im Nachlass)

  • Interessenvertretungen bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden bezüglich der Aussetzung der Vollziehung, der Stundung, des Vollstreckungsschutzes und des Erlassverfahrens

  • Prozessvertretung vor den Finanzgerichten

  • Prozessvertretung vor dem Bundesfinanzhof

  • Revision und Nichtzulassungsbeschwerde

  • Vertretung im Steuerstrafverfahren